Eingang Praxis Schwerdt

Kosten

Meine Praxis ist eine kassenzugelassene Praxis und arbeitet im Richtlinienverfahren der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie.

Gesetzliche Krankenversicherung

Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sind Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen, wenn die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme gegeben sind.

Voraussetzungen für eine Kostenübernahme

  • Die Patientin/der Patient ist in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert.
  • Die Patientin / der Patient hat einen Antrag auf Psychotherapie bei der Versicherung gestellt. Der Antrag wird zusammen mit der Therapeutin/dem Therapeuten während der Probesitzungen ausgefüllt.
  • Die Therapeutin/der Therapeut arbeitet in einem Richtlinienverfahren.
  • Die Therapeutin/der Therapeut ist approbiert, im Arztregister eingetragen und hat von der Kassenärztlichen Vereinigung eine Kassenzulassung für die Praxis erhalten.
    Alle Voraussetzungen sind in dieser Praxis gegeben.

Private Krankenversicherung

Die Leistungen der privaten Krankenversicherungen sind nicht einheitlich geregelt. Die Kosten für Behandlungen mit Richtlinientherapien werden in der Regel erstattet. Es wird empfohlen, sich vor Behandlungsbeginn bei der Versicherung zu erkundigen und die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen.

Beihilfe

Für Beamte übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten für die Behandlung durch von der Kassenärztlichen Vereinigung zugelassene PsychotherapeutInnen. Der andere Teil der Kosten wird in der Regel von der privaten Versicherung übernommen. Beihilfe und Private Krankenversicherung schicken Ihnen auf Anfrage die Antragsunterlagen für Psychotherapie zu. Probesitzungen, auch Probatorische Sitzungen genannt, werden in jedem Fall übernommen und können daher schon vor Bewilligung der Therapie vereinbart werden.

Sozialamt

Sind Sie nicht krankenversichert und befinden sich in einer finanziellen Notlage, können Sie die Kostenübernahme für eine Psychotherapie beim Sozialamt beantragen.

Selbstzahler

Tragen Sie die Kosten für die Psychotherapie selbst, richten sich die Kosten nach dem Satz der Privatversicherten nach der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen. Über die Art, die Dauer und die Kosten der Behandlung werden zu Beginn schriftliche Vereinbarungen getroffen.

Ausfallgebühr

Unabhängig von der Art der Krankenversicherung gilt für alle PatientInnen die Regelung der Ausfallgebühr:
PsychotherapeutInnen sind berechtigt, für vereinbarte, aber von PatientInnen kurzfristig abgesagte Sitzungen eine Ausfallgebühr zu erheben. Kurzfristig sind Absagen, die kürzer als 48 Stunden vor der Sitzung abgesagt werden. Diese Regelung gilt unabhängig vom Grund der Absage. Die Ausfallgebühr wird auch erhoben, wenn Sie zu einem vereinbarten Termin unabgemeldet nicht kommen. Sagen Sie einen vereinbarten Termin rechtzeitig, d.h. länger als 48 Stunden vorher ab, fallen keine Gebühren für die PatientInnen an.