Struktur der Psychotherapie
Um eine Psychotherapie beginnen zu können, erfolgt als Erstes eine diagnostische Abklärung in der Sprechstunde der Psychotherapeutin/des Psychotherapeuten. Hierzu wird telefonisch ein Termin vereinbart. Es sind bis zu 3 Sprechstunden möglich.
In der Sprechstunde erhält die Patientin/der Patient auch eine Empfehlung für ein weiteres Vorgehen: Ob eine Psychotherapie sinnvoll bzw. notwendig ist, welches Psychotherapieverfahren in Frage kommen könnte, ob weitere Sprechstunden sinnvoll und möglich sind, sich eine Akutbehandlung anschließt oder in Probesitzungen eine Phase der weiteren Orientierung und Entscheidungsfindung für eine Kurz- oder Langzeittherapie erfolgt.
Es können bis zu vier probatorische Sitzungen vereinbart werden, in denen die Entscheidung für eine Psychotherapie getroffen und ein Antrag auf eine Psychotherapie bei der Krankenkasse gestellt wird.
Bei einer akuten Krise kann es sinnvoll sein, sofort im Anschluss an eine Sprechstunde eine Akutbehandlung zu beginnen, deren Ziel es ist, eine Stabilisierung zu erwirken, bis weiterführende Hilfen eingeleitet werden können.
Eine Kurzzeittherapie schließt sich an probatorische Sitzungen an. Es muss ein Antrag an die Krankenkasse gestellt werden. Die Kurzzeittherapie umfasst 12 oder maximal 24 Sitzungen.
In der Langzeittherapie stehen durchschnittlich bis zu 60 Sitzungen zur Verfügung. Es können max. 80 / 100 Sitzungen beantragt werden. Für eine Langzeittherapie ist ein Gutachten notwendig, das einem externen Gutachter hilft, der Krankenkasse die Genehmigung der Therapie zu empfehlen.